3. Schritt
I/2: Die Menge organischer Lösemittel oder ihre Menge in zurückgewonnenen Zubereitungen, die in der Anlage als Lösemittel zur Wiederverwendung eingesetzt wird. Das
zurückgewonnene Lösemittel wird jedes Mal dann erfasst, wenn es dazu verwandt wird, die Tätigkeit auszuführen.
O/8: Die Menge organischer Lösemittel, die zur Wiederverwendung zurückgewonnen wurden oder in für die Wiederverwendung zurückgewonnenen Zubereitungen enthalten
sind, jedoch nicht als Einsatz gelten, sofern sie nicht unter O7 fallen
zurückgewonnenes Lösemittel
Menge [l]
VOC-Wert [g/l]
Wiederverwendung I/2 [kg]
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Summe:
0,00
0,00
4. Schritt
O/1: Emissionen in gefassten Abgasen
O1=O1.1+O1.2
O1.2: Emissionen in gefassten unbehandelten Abgasen
Die Ermittlung dieser Emissionen erfolgt über Messungen.
Produkte
Menge [l]
VOC-Wert [g/l]
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Summe:
0,00
O1.1: Emissionen in den gefassten behandelten Abgasen
Die Ermittlung dieser Emissionen erfolgt über Messungen.
Produkte
Menge [l]
VOC-Wert [g/l]
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Summe:
0,00
5. Schritt
O/2: Menge organischer Lösemittel im Abwasser, gegebenenfalls unter Berücksichtigung der Abwasseraufbereitung bei der Berechnung von O5
(Nur für die Erstellung der Lösemittelbilanz erforderlich, nicht für die Ermittlung der diffusen Emissionen nach Alternative 1)
Hinweis Datenquelle: Unterlagen für Abwasserkontrollnachweis)
Art des Abwassers
Wassermenge [l]
Mittlerer VOC-Wert [g/l]
Output2 O/2 [kg]
0,00
Für die Methoden
M1.a
und
M1.b
erforderlich
Menge recylierter Lösemittel
[kg]
Lagerung für
Wiedereinsatz (O/8)
Für die Methoden
M1.a
und
M2.b
erforderlich
Verbrauch org. Lösemittel
Output O/1.2 [kg]
Für die Methoden
M1.a
und
M1.b
erforderlich
Verbrauch org. Lösemittel
Output O/1.1 [kg]
Für die Methoden
M2.a
und
M2.b
erforderlich